Neues Gesetz zur Stärkung der außerklinischen Beatmungs- und Intensivpflege

SAPI ist ein landesweites Projekt der AOK Sachsen-Anhalt, das auf Spezialisierte Außerklinische Pflegeeinrichtungen für Intensivpflege setzt. In Dessau ist das Modellprojekt der AOK Sachsen-Anhalt eine spezialisierte Pflegeeinrichtung in der Kühnauer Straße, die Beatmungsstation der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau, die durch die Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH betrieben wird, und bereits seit 2012 betroffene Menschen mit Bedarf an Beatmungs- und Intensivpflege nach dem AOK-Konzept von SAPI versorgt und begleitet.

Eine hoch spezialisierte Versorgung braucht messbare Qualität: Personalstärke, Qualifikationen und kontinuierliche Abstimmung der medizinischen Versorgung sind wesentlich. Es bedarf u.a. der täglichen Präsenz einer weitergebildeten Fachkraft für außerklinische Beatmungspflege. Natürlich profitieren davon in erster Linie die Patienten/Bewohner – aber ganz wesentlich auch die Pflegenden selbst. Schwierige Situationen treten seltener auf, da eine fachliche Kontrolle viel engmaschiger abläuft und mögliche Veränderungen – aber auch Lücken in der Versorgung selbst – eher erkannt werden können. Um das zu ermöglichen, sieht das SAPI-Konzept ausschließlich examiniertes Pflegepersonal vor, das regelmäßig weitergebildet wird.

Das Kernstück des SAPI-Konzeptes ist die direkte Anbindung der Pflegeeinrichtung an eine medizinische Versorgungsstruktur, die neben der primären Hausarztversorgung die fachärztliche Begleitung sicherstellen kann. So können unvorhersehbare Zwischenfälle ggf. gelöst und ungeplante Krankenhauseinweisungen verringert werden. Die enge ärztliche Anbindung hat aber auch das Ziel, mögliche Potenziale der Patienten zu erkennen und zu fördern. Diese Versorgungsform in qualifizierten vollstationären Pflegeeinrichtungen wird derzeit durch Beteiligung der Primär- und Ersatzkassen in Verbindung mit einem Krankenhaus in Dessau, Halle, Magdeburg und Burg umgesetzt.

Dem hohen Aufwand der spezialisierten Pflegeeinrichtungen - und vorrangig der enorm hohen finanziellen Belastung der Betroffenen und der Familien - ist der Gesetzgeber jetzt nachgekommen: Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG) am 29.10.2020 haben sich die gesetzlichen Leistungsgrundlagen geändert. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach § 37c Abs. 3 SGB V n.F. für intensivpflegebedürftige Versicherten, welche in stationären Pflegeeinrichtungen leben, ab dem 29.10.2020 den sich aus dem Heimvertrag zwischen Bewohner-/in und dem Einrichtungsträger ergebenden Eigenanteil abzüglich des Leistungsbetrages der Pflegekasse nach § 43 SGB XI.

Aktuell wurde in der Kühnauer Straße das Betreuungskonzept überarbeitet. Auf Grund der weiten Altersspanne der betreuten Bewohner/Patienten soll gerade die Betreuung jüngerer Langzeitpflegepatienten stärker an dem Bedürfnis ausgerichtet werden, am Leben teilhaben und dies auch mitgestalten zu wollen. Nur „daliegen und versorgt werden“ war vorgestern – neben einer hohen fachlich qualifizierten medizinischen und pflegerischen Versorgung, geht es vor allem um die ganz individuelle Lebensbegleitung. Dieses Ziel kann nun auf Grund der verbesserten Rahmenbedingungen noch sehr viel stärker verfolgt werden.

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