Nachlassspenden
Mit Ihren Vermächtnissen die Zukunft gestalten
Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich für unser Anhalt-Hospiz Dessau interessieren. Wenn Sie möchten, können Sie mit kleinen Zuwendungen Großes bewirken und dazu beitragen, dass wir auch in Zukunft für unsere Gäste und ihre Angehörigen da sein können.
Viele wissen leider nicht, dass die gesetzlichen Krankenkassen leider nur 95 % der Kosten eines stationären Hospizes pro Jahr übernehmen. Deshalb sind wir sehr dankbar, wenn wir jedes Jahr die verbleibenden 5 % durch Spenden aufbringen können.
Wenn Sie unser Anhalt-Hospiz Dessau in Ihrem Testament berücksichtigen, hinterlassen Sie nicht nur eine bleibende Erinnerung und Spuren in der Welt, sondern Sie schenken unseren Hospizgästen und deren Angehörigen auch Hoffnung und Geborgenheit in einer Zeit, die für diese von Unsicherheit und Angst geprägt ist.
Wir sind sehr dankbar für jede Spende, denn sie hilft uns, unseren Arbeitsort und Arbeitsplatz zu sichern. Und sie ermöglicht es uns, unsere Arbeit fortzusetzen und noch mehr Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.
Wenn Sie uns über Ihren Tod hinaus finanziell unterstützen möchten, können Sie unserem Anhalt-Hospiz Dessau bspw. einen bestimmten Geldbetrag oder aber auch Antiquitäten, Schmuck, Wertpapiere oder Immobilien hinterlassen. Die von Ihnen eingesetzten Erben sind dann gesetzlich verpflichtet, dieses Vermächtnis zu erfüllen.
Dafür ist es aber unbedingt erforderlich, eine etwaige Zuwendung, die Sie uns über Ihren Tod hinaus zukommen lassen möchten, in ihrem Testament festzuhalten. Nur mit einem Testament können Sie ganz nach Ihren eigenen Wünschen bestimmen, wem Sie etwas hinterlassen möchten. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die in vielen Fällen leider nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht. Wenn es keine Angehörigen gibt, erbt ohne Testament automatisch der Staat.
Wir beantworten gern Ihre Fragen zum Thema Nachlassspenden und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Nachlassspenden: Die wichtigsten Informationen
Ja, wenn Sie unserem Anhalt-Hospiz Dessau über Ihren Tod hinaus etwas hinterlassen möchten, ist ein Testament zwingend erforderlich. Nur mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, ob und wie viel Sie unserem Anhalt-Hospiz Dessau vermachen wollen. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein bzw., wenn es keine Angehörigen gibt, erbt ohne Testament automatisch der Staat.
Sie können Ihr Testament eigenhändig schreiben (privatschriftliches Testament) oder von einem Notar aufsetzen lassen (öffentliches Testament). Das Testament muss mit Ort und Datum versehen und eigenhändig mit vollem Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass Testamente, die mit dem Computer oder einer Schreibmaschine geschrieben wurden, sowie Testamente, die nicht von Ihnen unterschrieben sind, ungültig sind.
Sollten Sie bereits über ein Testament verfügen, ist es ratsam, dieses durch eine neue Verfügung zu ersetzen und die alten Schriftstücke zu vernichten.
Ja, diesen gibt es. Ein Beispieltext, um unserem Anhalt-Hospiz Dessau etwas zu hinterlassen, könnte folgendermaßen lauten:
Vermächtnis:
Ergänzend zu meinem Testament verfüge ich, im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, dass die Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH (Kühnauer Straße 40, 06846 Dessau-Roßlau) nach meinem Tod xy € oder bspw. Sachwerte wie Antiquitäten, Schmuck, Wertpapiere oder Immobilien (-> hier dann die genaue Auflistung, um welche es sich konkret handelt) erhalten soll.
Dieses Vermächtnis ist aus meinem Erbe der Anhaltischen Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH zu übertragen.
Ort, Datum, Unterschrift
Kontoverbindung:
Spendenkonto Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH
SozialBank AG Magdeburg
IBAN: DE47 3702 0500 0001 4894 00
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: Vermächtnis (Name des Testamentsverfassers)
Die sicherste Aufbewahrungsmöglichkeit für Ihr Testament ist das Amtsgericht. Die Aufbewahrung Ihres Testaments in der sogenannten „besonderen amtlichen Verwahrung“ ist gegen eine geringe Gebühr möglich.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, das Testament zu Hause an einem sicheren Ort aufzubewahren. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihr Testament nicht in einem Bankschließfach, Safe oder an einem anderen „geheimen Ort“ aufzubewahren, da es dort möglicherweise nicht gefunden werden kann und Ihnen die Zugangsdaten zum Öffnen fehlen könnten.
Nach dem Tod des Erblassers ist jeder, der das Testament findet, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.
Vermächtnis:
Wenn Sie unserem Anhalt-Hospiz Dessau etwas vermachen, erfolgt die Übertragung einzelner Vermögenswerte an unser Hospiz. Dabei kann es sich beispielsweise um einen von Ihnen festgelegten Geldbetrag, einen Kunstgegenstand, ein Schmuckstück oder eine Immobilie handeln. Unser Anhalt-Hospiz Dessau wird als Vermächtnisnehmer nicht Erbe, sondern erlangt lediglich einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Herausgabe oder Übertragung des ihm vom Erblasser vermachten Gegenstandes oder Vermögenswertes.
Erbe:
Wenn Sie unser Hospiz, im Testament als „Erben“ benennen, bestimmen Sie dieses zu Ihrem sogenannten „Rechtsnachfolger“. Als Rechtsnachfolger wäre unser Hospiz nach Ihrem Tod für alle Ihre Rechte und Pflichten verantwortlich. Das bedeutet, dass alle Vermögenswerte aber auch alle Verbindlichkeiten (bspw. Schulden) auf unser Hospiz übergehen.
Da mit einem Erbe oftmals auch Rechtsstreitigkeiten (bspw. durch Schulden) und viele administrative Aufgaben verbunden sind, wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis bedenken aber nicht als Erben einsetzen.
Sollten Sie keinen Blumenschmuck am Grab wünschen, können Sie auch verfügen, dass stattdessen eine Spende an unser Anhalt-Hospiz Dessau erfolgen soll.
Gern können Sie dazu den nachfolgenden Textvorschlag verwenden. Im Gegensatz zu einem Vermächtnis oder Testament ist dieser Text auch in gedruckter Form gültig. Sie müssen ihn nur ausdrucken und mit Vor- und Zunamen unterschreiben.
Wir empfehlen Ihnen, den Text zusammen mit Ihren Unterlagen wie Testament, Patientenverfügung oder anderen persönlichen Dokumenten aufzubewahren. So können die Erben die Trauergäste darauf hinweisen, wenn Sie das wünschen.
Gern stellt unser Anhalt-Hospiz Dessau den Spendenden auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus. Auch eine Spenderliste kann auf Anfrage an die Angehörigen ausgehändigt werden.
Beispieltext:
Vermächtnis anlässlich meiner Bestattung
Anlässlich meiner Bestattung bitte ich diejenigen, die mir am Grab eine Kranz- oder Blumenspende zugedacht haben, darauf zu verzichten. Es ist in meinem Sinn, wenn zu meinem Andenken eine Spende an die Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH überwiesen wird.
Kontoverbindung:
Spendenkonto Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH
SozialBank AG Magdeburg
IBAN: DE47 3702 0500 0001 4894 00
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: Vermächtnis (Name des Verfassers)
Broschüre Erben und Vererben
Mehr Informationen zum Thema „Erben und Vererben“ erhalten Sie in der nachfolgenden Broschüre, die vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird.
Wie können Sie unser Anhalt-Hospiz Dessau noch weiter unterstützen?
Neben Geldspenden freuen wir uns auch immer über Ihr ehrenamtliches Engagement bspw. durch Mitarbeit im Förderkreis oder im ehrenamtlichen Hospizdienst.